Informationen für Patienten mit Rezept
Liebe Kundin, lieber Kunde,
wenn Sie ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet. Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, gibt es unterschiedliche Abläufe. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei richtig vorgehen.
Gesetzlich versichert?
Für eine Erstattung der Kosten bei der Versorgung mit allergendichten Bettbezügen oder Neurodermitis-Textilien ist eine korrekte Beantragung bei den gesetzlichen Krankenkassen notwendig. Wir helfen Ihnen dabei. Das sind die Schritte:
1 Formular herunterladen und ausfüllen
Für die Beantragung der Erstattung brauchen wir einige Informationen. Dazu haben wir zwei Formulare vorbereitet:
Bitte laden Sie das passende Formular herunter, und füllen Sie dieses aus.
2 Bettwaren ausmessen
Messen Sie bei der Versorgung mit Encasings die Größen von Matratze, Oberbett und Kissen und notieren Sie diese auf dem Formular. Bitte denken Sie auch daran die Höhe der Matratze zu messen, da der allergendichte Zwischenbettbezug die Matratze komplett umhüllt! Denken Sie bitte auch daran uns eine Email-Adresse und eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der wir Sie tagsüber erreichen!
3 Zusenden der Dokumente
Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular und die Verordnung/Rezept Rezept im Original per Post zu. Bitte kleben Sie hierfür das Label für die portofreie Zusendung einfach auf den Umschlag! Keine Kopie per Fax oder Email zusenden!
4 Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf
Sobald Ihre Dokumente mit allen nötigen Angaben bei uns eingetroffen sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Wir beraten Sie über die verfügbaren Qualitäten, klären offene Fragen und informieren über die je nach Krankenkasse zu erwartenden Zuzahlungen.
5 Wir liefern die Produkte
Wir beantragen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Erstattung der Kosten. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist senden wir Ihnen die Produkte zu.
Bitte unbedingt beachten!
- Rezepte haben in der Regel eine Gültigkeit von 4 Wochen! Nur in diesem Zeitrahmen können wir für Sie den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen.
- Encasings: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel bei gleichbleibender Größe alle 10 Jahre neue Bezüge. Wurden Sie innerhalb dieser Zeit schon einmal von einem Versorger mit allergendichten Bettbezügen ausgestattet? Dann bitten wir Sie, uns dieses unbedingt mitzuteilen um Ihnen unerwünschte zusätzliche Kosten zu ersparen!
- Encasings: Bei einer Änderung der Betten-Größe, z.B. wenn Ihr Kind ein größeres Bett bekommt oder Sie sich ein neues Bett angeschafft haben, ist eine neue Beantragung bei Ihrer Krankenkasse möglich. Bitte teilen Sie uns dieses mit!
- Encasings: Für Patienten der Techniker Krankenkasse: Soll Ihr Partner auch mit allergendichten Bezügen ausgestattet werden, so muss dieses auf dem Rezept mit dem Zusatz „Partnerversorgung“ vermerkt werden!
Haben Sie noch Fragen? Nutzen Sie hierfür unser Service-Telefon: 04131-789 603
Privat versichert?
In vier Schritten zu allergendichten Bettbezügen oder Neurodermitis-Textilien.
Wichtig: Wir dürfen keine Genehmigung oder Kostenklärung bei Ihrer Versicherung durchführen. Bitte klären Sie das direkt mit Ihrer Versicherung. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
1 Bettwaren ausmessen
Messen Sie bei der Versorgung mit Encasings die Größen von Matratze, Oberbett und Kissen und notieren Sie diese auf dem Formular. Bitte denken Sie auch daran die Höhe der Matratze zu messen, da der allergendichte Zwischenbettbezug die Matratze komplett umhüllt!
2 Option 1:
Persönliche Beratung
Nutzen Sie die Vorteile einer persönlichen Beratung, wie Hilfe bei der Produktauswahl, ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot und aktuelle Preisvorteile.
oder Option 2:
Selbst entscheiden
Bestellen Sie die Encasings oder Neurodermitis-Textilien bequem in unserem Online-Shop.
3 Rechnung und Rezept bei privater Krankenversicherung einreichen
Für die Erstattung der Kosten werden Rechnung und Rezept benötigt. Reichen diese bei Ihrer Krankenversicherung, Heilführsorge oder Beihilfe ein.
4 Kostenerstattung erhalten
Haben Sie noch Fragen? Nutzen Sie hierfür unser Service-Telefon: 04131-789 603